Wie viele und welche Meldungen kann ich an einer Produktion abgeben?
Sie können maximal zwei Meldungen an einer Produktion abgeben. Dies ist im überarbeiteten Meldeformular seit 2022 in einem Meldeschritt möglich. Falls Sie zwei Meldungen abgeben, muss eine Meldung anleitend (z.B. als "künstlerische*r Produzent*in") und die andere Meldung ausführend (z.B. als "Instrumentalmusiker*in") sein. Eine Ausnahme bilden hier die Unterbudgets Fernseh-Einzelbeiträge und Musik in Hörspielen, bei denen nur eine einzelne Meldung möglich ist. Das Gleiche gilt für Mitwirkungsmeldungen durch Klangkörpervertreter*innen, die ausschließlich eine Mitwirkungsmeldung in ausübender Rolle melden können.