Informationen zur Mehrwertsteueranpassung
Für Ausschüttungen der Einnahmen im zweiten Halbjahr 2020 wird sich die Mehrwertsteuersenkung nicht auswirken, da sie Leistungen aus vergangenen Verteilungsjahren betreffen.
Hinsichtlich des Prozederes für Ausschüttungen aus dem Verteilungsjahr 2020 ab 2021 sind wir in Abstimmung mit den Finanzbehörden und informieren Sie hier über aktuelle Neuigkeiten.