GVL leitet internationale Gelder an berechtigte Künstler*innen weiter
In der dritten internationalen Weiterleitung des Jahres schüttet die GVL insgesamt rund 1,9 Millionen Euro an ihre berechtigten Künstler*innen aus. Die Vergütungen stammen aus neun Ländern weltweit, wobei rund die Hälfte der Gesamtsumme aus unserem Nachbarland Frankreich kommt. Musiker*innen erhalten darüber hinaus Vergütungen aus Polen, Japan, Norwegen, den USA, Großbritannien und den Niederlanden. Für Schauspieler*innen werden Erlöse aus der Schweiz und Dänemark weitergeleitet.
Beauftragen Sie uns ganz einfach zur internationalen Rechtewahrnehmung:
Voraussetzungen, um internationale Gelder zu erhalten, sind die Beauftragung zur internationalen Rechtewahrnehmung sowie die Mitwirkungs- und Repertoiremeldungen in unseren Berechtigten-Portalen. Um Vergütungen zuverlässig weiterleiten zu können, bitten wir unsere Berechtigten außerdem, ihre Stammdaten auf den Berechtigten-Portalen regelmäßig zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Künstler*innen nutzen zur internationalen Beauftragung das Formular „Rechteübertragung an die GVL“ u. für alles Weitere meine.gvl.