GVL nimmt noch bis zum 31.01.17 neue Verträge für die Schlussverteilung an
Einen Vertrag mit der GVL können berechtigte Künstler online abschließen. Liegen der GVL alle Unterlagen bis zum 31. Januar 2017 (Poststempel) vollständig vor, kann der Vertragsabschluss noch rückwirkend ab 2010 erfolgen. Kosten sind damit nicht verbunden.
Verträge, die nach dem 31. Januar 2017 (Poststempel) bei der GVL eingehen, können nur noch für die Verteilungen ab 2013 geschlossen werden. Vergütungen im Rahmen der Schlussverteilung für 2010 bis 2012 können Künstler dann nicht mehr erhalten. Die GVL weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass auch zurückgestellte Vergütungen nach dem Auslaufen der Meldefrist verfallen.
Um Vergütungen für die Nutzung ihrer Aufnahmen zu bekommen, müssen Künstler anschließend ihre Produktionen in dem Online-Portal www.artsys.gvl.de auswählen und um ihre Mitwirkung ergänzen. Hier gilt: Künstler, die noch Ausschüttungen für die Jahre 2010 bis 2012 erhalten möchten, müssen ihre Meldungen bis 31. März 2017 im Portal abgeben. Die Zugangsdaten für artsys.gvl erhalten Künstler mit ihrem Vertragsabschluss. Voraussetzung für die Teilnahme an der Schlussverteilung ist, dass die Produktionen, an denen Künstler mitgewirkt haben, in den Jahren 2010 bis 2012 im Radio oder TV ausgestrahlt wurden.
Die GVL führt 2017 die Schlussverteilung für die Verteilungsjahre 2010 bis 2012 durch – Verteiltöpfe mit hohen Rückstellungen werden damit final aufgelöst und an die berechtigten Künstler ausgeschüttet.