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Im Dezember: zusätzlich Ausschüttung von Künstler-Auslandsvergütungen
Von diesen Auslandsvergütungen profitieren Sie, wenn:
- Sie der GVL ihre Rechte auch zur Wahrnehmung im Ausland übertragen haben,
- Ihr Repertoire in den entsprechenden Ländern und Zeiträumen genutzt wurde und diese Nutzung nach den dortigen Verteilungsregeln bei deren Verteilung berücksichtigt wird.
Sollten wir Zahlungen aus dem Ausland für Sie vorliegen haben, erhalten Sie wie gewohnt eine gesonderte Auszahlungsmitteilung über die Auszahlungssumme. Weiterhinfinden Sie Detailinformationen zu Territorien und Nutzungsjahren Ihres Repertoires, sofern uns diese Informationen von den Verwertungsgesellschaften aus dem Ausland mitgeteilt wurden.
Weitere Ausschüttungen für Auslandsnutzungen folgen im kommenden Jahr, wir werden Sie frühzeitig darüber informieren.