Anmerkung zum Meldeschluss-Mailing vom 1.7.2024

Wir haben zwei Meldeschlüsse zusammengefasst und auf das Jahresende gelegt. Der einheitliche Meldeschluss für die Extraformate und die "normalen" Portalmeldungen hat den Vorteil, dass Sie sich nur noch den Jahreswechsel als Stichtag merken müssen, egal ob Sie an Tonträgerproduktionen, in Spielfilmen oder Werbespots mitgewirkt haben.