What does ‘subject to limited income tax’ mean?
Gemäß § 50 des deutschen Einkommensteuergesetzes muss die GVL von allen an im Ausland lebende Künstler auszuzahlenden Beträgen einen ermäßigten Steuersatz von 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag einbehalten. Wenn Sie diesen Steuerabzug vermeiden möchten, bitten wir Sie, uns die vom Bundeszentralamt für Steuern ausgestellte Freistellungsbescheinigung zuzusenden.