Was bedeutet „beschränkt einkommensteuerpflichtig"?
Gemäß § 50 a des Einkommensteuergesetzes müssen wir bei im Ausland lebenden Künstlern von sämtlichen auszuzahlenden Beträgen einen reduzierten Steuerabzug in Höhe von 15 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag vornehmen. Um diesen Steuerabzug zu vermeiden, benötigen wir von Ihnen eine Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern.