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Was bedeutet „beschränkt einkommensteuerpflichtig"?

Was bedeutet „beschränkt einkommensteuerpflichtig"?

Gemäß § 50a des Einkommensteuergesetzes (EStG) muss die GVL für im Ausland lebende Künstlern von den Vergütungen einen Quellensteuerabzug von in der Regel 15% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag vornehmen. Um diesen Steuerabzug zu vermeiden, benötigen wir von Ihnen eine Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern.