Bin ich umsatzsteuerpflichtig oder nicht?
Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, selbst Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen und Sie Umsatzsteuervoranmeldungen beim deutschen Finanzamt einreichen, sind Sie umsatzsteuerpflichtig.
Liegt Ihr nebenberuflicher Umsatz, welcher unter anderem durch GVL-Vergütungen entsteht, im vergangenen Jahr 25.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 100.000€ voraussichtlich nicht übersteigen wird oder Ihnen eine gültige Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 20a UStG vor, machen Sie von der Kleinunternehmerregelung gebrauch und sind somit nicht umsatzsteuerpflichtig.
Auf jeden Berechtigten mit Meldeadresse in Deutschland trifft eine der beiden Regelungen zu.