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Ich habe kein Kleinunternehmen, aber bin auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Welche Regelung trifft auf mich zu?

Ich habe kein Kleinunternehmen, aber bin auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Welche Regelung trifft auf mich zu?

Sollten Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sein, fallen Sie unter die Kleinunternehmerregelung gem. §19 USTG – es trifft für jeden Berechtigten eine der beiden Möglichkeiten zu. Wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen und Ihr nebenberufliches Einkommen, welches zum Beispiel durch GVL-Vergütungen entsteht, unter 25.000 EUR liegt, heißt dies nicht, dass Sie ein Kleinunternehmen besitzen oder angemeldet haben.
Ihre Umsatzbesteuerung fällt lediglich unter diese Regelung. Das bedeutet für Ihre Ausschüttungen der GVL, dass diese ohne Umsatzsteuer an sie ausgeschüttet werden, da sie keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Die Kleinunternehmerregelung können Sie auch in Anspruch nehmen, wenn Sie einer einkommenssteuerpflichtigen Festanstellung nachgehen.