Muss ich meine GVL Vergütungen in meiner Einkommenssteuererklärung angeben?
GVL-Vergütungen sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtige Einnahmen und müssen daher in der Steuererklärung angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die GVL keine steuerliche Beratung leisten darf. Bei individuellen Fragen zur steuerlichen Behandlung Ihrer Vergütungen wenden Sie sich daher bitte an Ihren Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.