Wie kann ich den Wahrnehmungsvertrag kündigen?
Ihren Wahrnehmungsvertrag kündigen Sie am besten, indem Sie uns eine E‑Mail mit Ihrem Kündigungswunsch unter Nennung Ihrer Vertragsnummer oder GVL‑ID an kuenstlervertrag@gvl.de senden. Haben Sie keine der Nummern zur Hand, nennen Sie bitte unbedingt Ihr Geburtsdatum. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Bestätigung per E‑Mail von uns.
Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt regulär sechs Monate zum Jahresende; bei einem Wechsel zu einer Schwestergesellschaft verkürzt sich die Frist auf drei Monate zum Jahresende. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie zu einer anderen Verwertungsgesellschaft wechseln.