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Wieso wird mir die 50a EStG Quellensteuer abgezogen?

Wieso wird mir die 50a EStG Quellensteuer abgezogen?

Die GVL ist verpflichtet für im Ausland ansässige Berechtigte den Quellensteuerabzug §50a vorzunehmen, zu melden und an das Bundeszentralamt für Steuern abzuführen.

Um diesen Abzug künftig zu vermeiden, können Sie eine Freistellungsbescheinigung beantragen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit sich die 50a Steuern nachträglich erstatten zu lassen. 

Für die Rückerstattung können wir Ihnen nach Aufforderung nach Ablauf des Quartals oder Jahres eine Steuerbescheinigung ausstellen, die Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen müssen.

Um die Freistellungsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Freistellung vom Steuerabzug für künftige Vergütungen stellen (rückwirkend ist dies nicht möglich). Einen Antrag nach §50a EStG müssen Sie direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.