Wodurch entstehen diese Inkassokosten?
Auf Grundlage von § 44 VGG hat die GVL folgende Repräsentationsvereinbarungen mit anderen Verwertungsgesellschaften getroffen.
Folgende Repräsentationsvereinbarungen wurden getroffen:
- Vereinbarung über das Inkasso der GVL mit der GEMA für Vergütungsansprüche aus der öffentlichen Wiedergabe
- Vereinbarung über das Inkasso der ZPÜ mit der GEMA, VG Wort, GÜFA, GWFF, VG Bild-Kunst, VFF, TWF und VGF für Vergütungsansprüche aus § 53 Abs. 1-3 UrhG in §§ 54, 54a, 54b, 54e und 54 f UrhG.
- Vereinbarung über das Inkasso der ZBT mit der GEMA, VG Wort, GWFF, VG Bild-Kunst, VFF, VG Musikedition und VGF für Vergütungsansprüche aus § 27 Abs. 2 und 3 UrhG.
- Vereinbarung über das Inkasso der ZVV mit der GEMA, VG Wort, GÜFA, GWFF, VG Bild-Kunst, VFF und VGF für Vergütungsansprüche aus § 27 Abs. 1 UrhG.
Weitergehende Informationen zu den Gesellschaften ZPÜ, ZBT und ZVV können Sie dem GEMA-Jahrbuch auf der Internetseite der GEMA entnehmen. Die GVL hat darüber hinaus eine Vielzahl an Repräsentationsvereinbarungen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften geschlossen. Eine Übersicht über die Repräsentationsvereinbarungen finden sie hier.
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