Wodurch entstehen diese Inkassokosten?

Wodurch entstehen diese Inkassokosten?

Auf Grundlage von § 44 VGG hat die GVL folgende Repräsentationsvereinbarungen mit anderen Verwertungsgesellschaften getroffen.

Folgende Repräsentationsvereinbarungen wurden getroffen:

  1. Vereinbarung über das Inkasso der GVL mit der GEMA für Vergütungsansprüche aus der öffentlichen Wiedergabe
  2. Vereinbarung über das Inkasso der ZPÜ mit der GEMAVG WortGÜFAGWFFVG Bild-KunstVFF, TWF und VGF für Vergütungsansprüche aus § 53 Abs. 1-3 UrhG in §§ 54, 54a, 54b, 54e und 54 f UrhG.
  3. Vereinbarung über das Inkasso der ZBT mit der GEMAVG WortGWFFVG Bild-KunstVFFVG Musikedition und VGF für Vergütungsansprüche aus § 27 Abs. 2 und 3 UrhG.
  4. Vereinbarung über das Inkasso der ZVV mit der GEMAVG WortGÜFAGWFFVG Bild-KunstVFF und VGF für Vergütungsansprüche aus § 27 Abs. 1 UrhG.

 

Weitergehende Informationen zu den Gesellschaften ZPÜ, ZBT und ZVV können Sie dem GEMA-Jahrbuch auf der Internetseite der GEMA entnehmen. Die GVL hat darüber hinaus eine Vielzahl an Repräsentationsvereinbarungen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften geschlossen. Eine Übersicht über die Repräsentationsvereinbarungen finden sie hier.

Weitere Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie hier.