Gruppenversammlungswahlen
Auf der Berechtigtenversammlung wählen die GVL-Berechtigten die Vertreter*innen ihrer Gruppenversammlungen. In der Kategorie Künstler*innen wird pro Gruppenversammlung ein Delegierter gewählt (insgesamt 12 Delegierte), in der Kategorie Hersteller*innen je ein Delegierter in der Gruppenversammlung der Hersteller von Videoclips und je ein Delegierter in der Gruppenversammlung der Veranstalter*innen sowie acht Delegierte in der Gruppenversammlung der Tonträgerhersteller*innen (insgesamt 10 Delegierte).
Gruppenversammlungen in der Kategorie Künstler*innen
1. Dirigent*innen
2. Musikregisseur*innen und künstlerische Produzent*innen
3. Instrumentalsolist*innen und featured Performers (Klassik)
4. Instrumentalsolist*innen und featured Performers (Pop)
5. Gesangssolist*innen
6. Rundfunk-Klangkörper (Rundfunksinfonieorchester, Rundfunkorchester, Rundfunkchöre, Rundfunkbigbands)
7. Konzert- und Theaterorchester
8. Chorsänger*innen und Tänzer*innen
9. Studiomusiker*innen
10. Schauspieler*innen
11. Synchronschauspieler*innen und künstlerisch Vortragende
12. Regisseur*innen (außer Musikregisseur*innen) und Urheber*innen von Videoclips