GVL-Gremien: Gruppenversammlungen

Gruppenversammlungswahlen

Auf der Berechtigtenversammlung wählen die GVL-Berechtigten die Vertreter*innen ihrer Gruppenversammlungen. In der Kategorie Künstler*innen wird pro Gruppenversammlung ein Delegierter gewählt (insgesamt 12 Delegierte), in der Kategorie Hersteller*innen je ein Delegierter in der Gruppenversammlung der Hersteller von Videoclips und je ein Delegierter in der Gruppenversammlung der Veranstalter*innen sowie acht Delegierte in der Gruppenversammlung der Tonträgerhersteller*innen (insgesamt 10 Delegierte). 

Rohlstulfahrer

Gruppenversammlungen in der Kategorie Künstler*innen

1.  Dirigent*innen

2.  Musikregisseur*innen und künstlerische Produzent*innen

3.  Instrumentalsolist*innen und featured Performers (Klassik)

4.  Instrumentalsolist*innen und featured Performers (Pop)

5.  Gesangssolist*innen

6.  Rundfunk-Klangkörper (Rundfunksinfonieorchester, Rundfunkorchester, Rundfunkchöre, Rundfunkbigbands)

7.  Konzert- und Theaterorchester

8.  Chorsänger*innen und Tänzer*innen

9.  Studiomusiker*innen

10.  Schauspieler*innen

11.  Synchronschauspieler*innen und künstlerisch Vortragende

12.  Regisseur*innen (außer Musikregisseur*innen) und Urheber*innen von Videoclips

 

Kopfhörer Mann

Gruppenversammlungen in der Kategorie Hersteller*innen

13.  Hersteller*innen von Videoclips

14.  Veranstalter*innen

15.  Tonträgerhersteller*innen