GVL-Gremien: Gruppenversammlungen

Gruppenversammlungswahlen

Auf der Berechtigtenversammlung wählen die GVL-Berechtigten die Vertreter*innen ihrer Gruppenversammlungen. In der Kategorie Künstler*innen wird pro Gruppenversammlung ein Delegierter gewählt (insgesamt 12 Delegierte), in der Kategorie Hersteller*innen je ein Delegierter in der Gruppenversammlung der Hersteller von Videoclips und je ein Delegierter in der Gruppenversammlung der Veranstalter*innen sowie acht Delegierte in der Gruppenversammlung der Tonträgerhersteller*innen (insgesamt 10 Delegierte). 

Rohlstulfahrer

Gruppenversammlungen in der Kategorie Künstler*innen

  • Dirigent*innen
  • Musikregisseur*innen und künstlerische Produzent*innen
  • Instrumentalsolist*innen und featured Performer (Klassik)
  • Instrumentalsolist*innen und featured Performer (Pop)
  • Gesangsolist*innen
  • Rundfunk-Klangkörper (Rundfunksinfonieorchester, Rundfunkorchester, Rundfunkchöre, Rundfunkbigbands)
  • Konzert- und Theaterorchester
  • Chorsänger*innen und Tänzer*innen
  • Studiomusiker*innen
  • Schauspieler*innen
  • Synchronschauspieler*innen und künstlerisch Vortragende
  • Regisseur*innen (außer Musikregisseur*innen) und Urheber*innen von Videoclips

 

Kopfhörer Mann

Gruppenversammlungen in der Kategorie Hersteller*innen

  • Hersteller*innen von Videoclips
  • Veranstalter*innen
  • Tonträgerhersteller*innen