Gruppenversammlungswahlen
Auf der Berechtigtenversammlung wählen die GVL-Berechtigten die Vertreter*innen ihrer Gruppenversammlungen. In der Kategorie Künstler*innen wird pro Gruppenversammlung ein Delegierter gewählt (insgesamt 12 Delegierte), in der Kategorie Hersteller*innen je ein Delegierter in der Gruppenversammlung der Hersteller von Videoclips und je ein Delegierter in der Gruppenversammlung der Veranstalter*innen sowie acht Delegierte in der Gruppenversammlung der Tonträgerhersteller*innen (insgesamt 10 Delegierte).
Gruppenversammlungen in der Kategorie Künstler*innen
- Dirigent*innen
- Musikregisseur*innen und künstlerische Produzent*innen
- Instrumentalsolist*innen und featured Performer (Klassik)
- Instrumentalsolist*innen und featured Performer (Pop)
- Gesangsolist*innen
- Rundfunk-Klangkörper (Rundfunksinfonieorchester, Rundfunkorchester, Rundfunkchöre, Rundfunkbigbands)
- Konzert- und Theaterorchester
- Chorsänger*innen und Tänzer*innen
- Studiomusiker*innen
- Schauspieler*innen
- Synchronschauspieler*innen und künstlerisch Vortragende
- Regisseur*innen (außer Musikregisseur*innen) und Urheber*innen von Videoclips