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Bis zum 14. April 2017 vollständige GVL-Vertragsunterlagen einreichen und an der Berechtigtenversammlung teilnehmen

Für alle neuen Berechtigten, die noch bis zum 14. April 2017 die vollständigen Unterlagen für einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL eingereicht haben, können wir eine Bearbeitung ihres Antrags im Vorfeld der Berechtigtenversammlung am 5. Mai 2017 gewährleisten. Mit einem abgeschlossenen Wahrnehmungsvertrag sind Sie berechtigt und herzlich eingeladen, an der GVL-Berechtigtenversammlung teilzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass wir ab dem Zeitpunkt, an dem alle Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, ca. eine Woche Bearbeitungszeit für die Fertigstellung des Vertrages benötigen. Berechtigte mit später eingereichten Vertragsunterlagen können wir aus administrativen Gründen leider nicht berücksichtigen.