Meldefristen: Berechtigte haben die Möglichkeit, sich auf den folgenden Seiten über die aktuellen Fristen für Mitwirkung- und Repertoiremeldungen zu informieren.
- Fristen für Künstler*innen: Bei Meldungen, die nach dem kommunizierten Meldeschluss bei uns eingehen, können wir eine Bearbeitung – und eine damit verbundene Ausschüttung – nicht garantieren. Nach Ablauf des Meldeschlusses für eine Schlussverteilung ist eine Teilhabe an der Verteilung des betreffenden Jahres ausgeschlossen.
- Fristen für Hersteller*innen
