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„Ab sofort stellen wir die Verteilungen monatsgenau dar, damit unsere Berechtigten noch besser planen können. Ergänzend veröffentlichen wir die konkreten Ausschüttungstermine der kommenden Verteilungen auf der Startseite von gvl.de. So behalten Künstler*innen, Labels und Veranstalter*innen alle relevanten Termine im Blick.“
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Annika
Annika Kneuer
Verteilkoordinatorin der GVL

Meldefristen: Berechtigte haben die Möglichkeit, sich auf den folgenden Seiten über die aktuellen Fristen für Mitwirkung- und Repertoiremeldungen zu informieren. 

  • Fristen für Künstler*innen: Bei Meldungen, die nach dem kommunizierten Meldeschluss bei uns eingehen, können wir eine Bearbeitung – und eine damit verbundene Ausschüttung – nicht garantieren. Nach Ablauf des Meldeschlusses für eine Schlussverteilung ist eine Teilhabe an der Verteilung des betreffenden Jahres ausgeschlossen.
  • Fristen für Hersteller*innen