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Künstler*innen: Jetzt noch einen Wahrnehmungsvertrag abschließen!

Bis zum 17. Oktober einen Wahrnehmungsvertrag abschließen und noch an der Schlussverteilung 2022 teilnehmen.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Schlussverteilung ist, dass die Produktionen gemeldeter Mitwirkungen im Jahr 2022 im Radio oder TV ausgestrahlt wurden. 

Einen Vertrag mit der GVL können berechtigte Künstler*innen online abschließen. Geht die Registrierung bis zum 17. Oktober 2025 vollständig bei uns ein, kann der Vertragsabschluss noch rückwirkend ab 2022 erfolgen. Kosten sind damit nicht verbunden. 

Registrierungen, die nach dem 17. Oktober 2025 eingehen, können nicht mehr garantiert für die Schlussverteilung 2022 berücksichtigt werden. Auch zurückgestellte Vergütungen verfallen nach dem Auslaufen der Meldefrist

Mit dem Vertragsabschluss erhalten Berechtigte ihre Zugangsdaten für das Online-Portal meine.gvl.de. Um Vergütungen für die Nutzung von Aufnahmen zu erhalten, müssen Produktionen im Online-Portal ausgewählt und um die eigene Mitwirkung ergänzt werden.

Der Meldeschluss für Meldungen für das Verteilungsjahr 2022 ist der 31. Dezember 2025.  

Wahrnehmungsvertrag für Künstler*innen