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Künstler*innen: Meldeschluss für 2017/2018 am 28.02.2022
Liebe Berechtigte,
hiermit möchten wir Sie daran erinnern, Ihre Meldungen für die Nutzungsjahre 2017 und 2018 bis zum 28.02.2022 abzugeben, damit wir sie für die Schlussverteilung berücksichtigen können.
Dieser Meldeschluss gilt nicht für die sogenannten „offenen Budgets“ (z.B. Einzelbeiträge in Shows, Werbung, dokumentarische Formate).
Eine Übersicht aller aktuellen Meldefristen finden Sie hier.
Freundliche Grüße
Ihre GVL