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Künstler*innen: Meldeschluss für das Ausstrahlungsjahr 2021 am 31.12.2024
Um an der Schlussverteilung für das Nutzungsjahr 2021 teilnehmen zu können, bitten wir berechtigte Künstler*innen uns ihre Mitwirkungen bis zum 31.12.2024 abzugeben.
Dieser Meldeschluss gilt auch für Radio- und TV-Extraformate (z.B. Einzelbeiträge in nicht-fiktionalen Formaten, Werbung, Dokumentarfilme).
Eine Übersicht aller aktuellen Meldefristen finden Sie hier.