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Künstler*innen: Start der Erst- und Folgeverteilungen 2019-2021

Die GVL beginnt heute mit der Auszahlung der Künstler*innen-Vergütungen im Rahmen der Erstverteilung 2021 sowie der Folgeverteilungen 2019 und 2020.

Insgesamt verteilt die GVL im Rahmen der Erstverteilung 43,3 Mio. Euro an Künstler*innen bzw. deren Erb*innen, in den Folgeverteilungen 2019 und 2020 werden 14,3 Mio. Euro zusätzlich ausgeschüttet.

Ihre Auszahlungsmitteilungen (AZM) finden Sie wie gewohnt in Ihrem meine.gvl-Account: Loggen Sie sich unter meine.gvl.de mit Ihren Zugangsdaten ein. Klicken Sie im Menü unter „Service“ auf „Meine Daten“, dann auf „Auszahlungen“. Unter „Vergütungen“ wird in den kommenden zwei Wochen entsprechend Ihr Detailreport hinterlegt werden. Erben erhalten ihre Auszahlungsmitteilung grundsätzlich per Post.

Bitte beachten Sie: Bei Vergütungen der Erst- und Folgeverteilungen handelt es sich stets um Zwischenbeträge. Die finale Vergütung für das jeweilige Verteilungsjahr wird immer erst im Rahmen der Schlussverteilung nach Ablauf der mehrjährigen Meldephase berechnet. Vor diesem Hintergrund kann es zu Verrechnungen bei Folgeverteilungen kommen.
Informationen zu unseren Verteilungen und einen Link zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier.

Wie in der Verteilungsplanung für 2022 angekündigt, findet im 4. Quartal u.a. die Schlussverteilung für die Jahre 2017 und 2018 sowie die Verteilung der Offenen Budgets 2017/2018 statt. Wir informieren Sie wie immer hier auf der GVL-Website dazu.

Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Support-Team gern zur Verfügung.