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Künstler*innen: Verteilung der Gelder aus Schutzfristverlängerung
Diese Verteilung betrifft Tonträgerproduktionen aus den Jahren 1963/64, deren Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre verlängert wurde. Die GVL leitet dabei wie gesetzlich vorgesehen 20% der Verkaufserlöse aus den Jahren 2014 und 2015 an die mitwirkenden Musiker*innen weiter, die keine Lizenzzahlungen erhalten.