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Künstler*innen: Verteilung der Gelder aus Schutzfristverlängerung

Die GVL beginnt heute mit der Verteilung der Gelder aus der Schutzfristverlängerung (§79a UrhG) für die Nutzungsjahre 2014 und 2015.

Diese Verteilung betrifft Tonträgerproduktionen aus den Jahren 1963/64, deren Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre verlängert wurde. Die GVL leitet dabei wie gesetzlich vorgesehen 20% der Verkaufserlöse aus den Jahren 2014 und 2015 an die mitwirkenden Musiker*innen weiter, die keine Lizenzzahlungen erhalten.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.