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Künstler*innen: Verteilung der Gelder aus Schutzfristverlängerung

Die GVL beginnt heute mit der Verteilung der Gelder aus der Schutzfristverlängerung (§79a UrhG) für die Nutzungsjahre 2016, 2017 und 2018.

Diese Verteilung betrifft Tonträgerproduktionen aus den Jahren 1963 bis 1967, deren Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre verlängert wurde. In dieser Verteilung werden Mitwirkungen aus den Jahren 1965 bis 1967 erstmalig vergütet.

Die GVL leitet dabei wie gesetzlich vorgesehen 20% der Verkaufserlöse aus den Jahren 2016 bis 2018 an die mitwirkenden Musiker*innen weiter, die keine Lizenzzahlungen erhalten.

Weitere Informationen hier.