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Künstler*innen: Verteilung der Gelder aus Schutzfristverlängerung
Diese Verteilung betrifft Tonträgerproduktionen aus den Jahren 1963 bis 1967, deren Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre verlängert wurde. In dieser Verteilung werden Mitwirkungen aus den Jahren 1965 bis 1967 erstmalig vergütet.
Die GVL leitet dabei wie gesetzlich vorgesehen 20% der Verkaufserlöse aus den Jahren 2016 bis 2018 an die mitwirkenden Musiker*innen weiter, die keine Lizenzzahlungen erhalten.