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Verlängerung der Meldefrist für die Schlussverteilung 2013 auf 10.11.2018

Wir haben uns entschlossen, die Möglichkeit der Meldung für das Verteiljahr 2013 noch einmal zu eröffnen und die Meldefrist für die Schlussverteilung 2013 auf den 10. November 2018 zu verlängern.

Aktuell liegen uns noch nicht genügend Meldungen auf den in 2013 genutzten Produktionen vor. Wir sind als Verwertungsgesellschaft verpflichtet, sicherzustellen, dass möglichst alle Rechteinhaber vergütet werden und wollen dies durch die Fristverlängerung erleichtern. Zudem war www.artsys.gvl.de nicht durchgehend verfügbar.

Um Ihre zusätzlichen Mitwirkungsmeldungen sorgfältig verarbeiten zu können, verschieben wir die Schlussverteilung 2013 auf das 2./3. Quartal 2019.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diesen Schritt und bitten alle Berechtigten, die ihre Mitwirkungen für das Verteiljahr 2013 bereits gemeldet haben, um Geduld.