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1. ...den Wahrnehmungsvertrag auf die rechtmäßigen Erb*innen übertragen?

1. ...den Wahrnehmungsvertrag auf die rechtmäßigen Erb*innen übertragen?

Zur Bearbeitung benötigen wir folgende Nachweise und Angaben bitte vollständig, vorzugsweise per E-Mail an erben@gvl.de. Wenn Sie Ihre Unterlagen lieber per Post zusenden möchten, finden Sie unsere Postanschrift am Ende der Seite:

  • eine einfache Kopie der Sterbeurkunde und
  • eine einfache Kopie eines Erbscheins oder
  • eine einfache Kopie einer eröffneten Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
  • eine einfache Kopie des Personalausweises/Reisepasses aller Erb*innen  
  • bei mehreren Erb*innen eine Vollmacht zur Bestimmung einer/eines Bevollmächtigten >> PDF Formular Vollmacht Erbengemeinschaft <<

 

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen:

innerhalb der Europäischen Union: eine einfache Kopie eines Europäischen Nachlasszeugnisses, oder eine gerichtliche oder behördliche Bestätigung der Erbenstellung bzw. der Testamentsvollstreckung nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaates (z. B. gerichtlicher Nachlassbeschluss, Eröffnungsniederschrift, vergleichbarer Nachlassnachweis).

außerhalb der Europäischen Union: einen formellen, von einer zuständigen staatlichen Stelle ausgestellten Erbnachweis nach dem Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers (z. B. Probate, Letters of Administration, gerichtliche Nachlassbestätigung), ggf. versehen mit

einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen oder – sofern erforderlich – einer Legalisation zur amtlichen Bestätigung der Echtheit der Urkunde

>> Bitte beachten: Wir behalten uns vor, eine beglaubigte Übersetzung zu verlangen, wenn die Prüfung des Dokuments andernfalls nicht möglich ist.

 

Weitere Pflichtangaben: