Für welche Ausstrahlungsjahre kann ich Meldungen einreichen?
Alle Fristen für zurückliegende Jahre finden Sie hier. Es ist immer der 31. Dezember vor dem Jahr der jeweiligen Schlussverteilung. Nach einer Schlussverteilung ist das komplette Budget der Radio- und TV-Extraformate ausgeschüttet und eine nachträgliche Vergütung - demnach auch Meldung - nicht mehr möglich.
Das letzte, also jüngste, zurückliegende Jahr können wir leider erst zur Meldung bereitstellen, sobald die verteilrelevanten Sender durch die Gremien und Deligierten der GVL abgestimmt worden sind. Meist ist das etwa zur Mitte des Folgejahres. Wir werden Sie, wie gewohnt, informieren, sobald ein neues Jahr zur Meldung zur Verfügung steht.