Kann die GVL meine Meldung für die Radio/TV-Extraformate anpassen?
Um zu vermeiden, dass Meldungen allein aus formalen Gründen (z.B. wegen eines nicht passenden Unterbudgets oder leicht abweichender Angaben) abgelehnt werden müssen, behalten wir uns vor, Ihre Meldung innerhalb der Radio/TV-Extraformate im Rahmen der fachlichen Vorgaben anzupassen.
Dazu kann insbesondere gehören,
- die Zuordnung der Meldung zu einem anderen, zutreffenden Unterbudget,
- die Korrektur oder Ergänzung offenkundig fehlerhafter Angaben (z.B. zur Produktionsart oder -dauer),
- sowie die Angleichung an die in unseren Verteilungsplänen und Meldehinweisen beschriebenen Kriterien.
Diese Anpassungen dienen dazu, Ihre Meldung möglichst korrekt zuzuordnen und unnötige Ablehnungen zu vermeiden. Ihre inhaltlichen Mitwirkungsangaben und Nachweise bleiben dabei maßgeblich.