Nimmt die GVL meine Rechte auch im Ausland wahr?

Nimmt die GVL meine Rechte auch im Ausland wahr?

Ja, das ist möglich. Alle Informationen dazu finden Sie im Bereich Internationales für Künstler*innen und in den häufig gestellten Fragen zu diesem Thema. Sollten Sie uns die entsprechenden Mandate erteilt haben, reichen im Normalfall Meldungen über unser meine.gvl-Portal aus.

Informationen zu den von der GVL unterhaltenen Repräsentationsvereinbarungen für Künstler*innen und Tonträgerhersteller finden sich auf unserer Internetseite (hier).

Der Umfang von Vergütungen aus dem Ausland hängt dabei nicht nur von den Möglichkeiten der GVL, sondern auch von der Rechtslage und der bestehenden operativen und technischen Infrastruktur bei Schwestergesellschaften und deren Verteilungsplänen ab. Unterschiede schlagen sich demgemäß auch auf die erhaltenen Vergütungen durch.

Trotz erheblicher und auch erfolgreicher Standardisierungsbemühungen weichen operative Standards voneinander ab. So werden teils nicht individualisierte Zahlungen geleistet oder Zahlungen werden Verteilungsjahren nicht zugeordnet. Dies macht derzeit noch eine manuelle Aufarbeitung von Zahlungseingängen erforderlich, was wiederum oft zeitliche Verzögerungen für unsere Berechtigten mit sich bringt.