Sind Erlöse der GVL umsatzsteuerpflichtig?
Es gibt zwei verschiedene Arten von Vergütungen - für beide erhalten Sie jeweils eine Auszahlungsmitteilung. Ihre erste Art der Vergütung aus der Rechteüberlassung (Duldungsleistung) unterliegt der verringerten 7% Umsatzsteuer. Bei Ihrer zweiten Vergütung (Auszahlungen des Typs „Vergütung Private Vervielfältigung und Vermietung & Verleih“ - diese werden auch Vergütungen für Inkassoleistungen genannt) fällt keine Umsatzsteuer an. Jedoch entstehen bei der Vergütung für Inkassoleistungen Kosten, welche wir mit Ihren Vergütungen verrechnen. Diese Kosten werden mit 19% Umsatzsteuer belastet. Daher verringert sich der Vergütungsbetrag für Ihre Vergütungen aus Inkassoleistungen sowohl um die Inkassokosten als auch die anteiligen 19% Umsatzsteuer auf die Inkassokosten.