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Sind Erlöse der GVL umsatzsteuerpflichtig?

Sind Erlöse der GVL umsatzsteuerpflichtig?

Es gibt zwei verschiedene Arten von Vergütungen - für beide erhalten Sie jeweils eine Auszahlungsmitteilung. Ihre erste Art der Vergütung aus der Rechteüberlassung (Duldungsleistung) unterliegt der verringerten 7% Umsatzsteuer

. Diese fällt nur an, wenn Sie in Deutschland gemeldet und umsatzsteuerpflichtig sind und dies in Ihren Angaben zur Umsatzsteuerpflicht angegeben haben.
Bei Ihrer zweiten Vergütung (Auszahlungen des Typs „Vergütung Private Vervielfältigung und Vermietung & Verleih“ - diese werden auch Vergütungen für Inkassoleistungen genannt) fällt keine Umsatzsteuer an. Jedoch entstehen bei der Vergütung für Inkassoleistungen Kosten, welche wir mit Ihren Vergütungen verrechnen. Diese Kosten werden mit 19% Umsatzsteuer belastet. Daher verringert sich der Vergütungsbetrag für Ihre Vergütungen aus Inkassoleistungen sowohl um die Inkassokosten als auch die anteiligen 19% Umsatzsteuer auf die Inkassokosten.

Für im Ausland ansässige Berechtigte gelten abweichende Regelungen.