Welche Fristen muss ich beachten? Wann findet die Verteilung statt?
Ansprüche auf Vergütungen aus dem Verteilungsbudget „Öffentlich wiedergegebene Tonträger ohne relevante Sendenutzung“ können immer bis zum 31. Dezember des Folgejahres angemeldet werden, nachdem die öffentliche Ausstrahlung stattgrefunden hat.
Für das Verteiljahr 2022 endet die Meldefrist am 31.12.2023.
Eine Verteilung ist für das 1. Halbjahr 2024 (Halbjahr nach Ablauf der Meldefrist) eingeplant. Aus technischen oder sachlichen Gründen ist allerdings auch eine spätere Verteilung möglich.