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Welche Fristen muss ich beachten? Wann findet die Verteilung statt?

Welche Fristen muss ich beachten? Wann findet die Verteilung statt?

Ansprüche auf Vergütungen aus dem Verteilungsbudget „Öffentlich wiedergegebene Tonträger ohne relevante Sendenutzung“ können immer bis zum 31. Dezember des Folgejahres angemeldet werden, nachdem die öffentliche Ausstrahlung stattgrefunden hat.


Eine Verteilung ist im ersten Halbjahr nach Ablauf der Meldefrist eingeplant. Aus technischen oder sachlichen Gründen ist allerdings auch eine spätere Verteilung möglich.