Wie sieht eine Wirtschafts-Identifikationsnummer aus?
Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung seit November 2024 zugeteilt. Die Steuerliche Identifikationsnummer, die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer werden neben der W-IdNr. weiterhin verwendet werden. Die Steuernummer soll jedoch perspektivisch durch die W-IdNr. abgelöst werden.
Diese wird von der GVL niemals benötigt.