Sprungnavigation
Hauptmenu Schließen

Wo kann ich eine Freistellungsbescheinigung beantragen?

Wo kann ich eine Freistellungsbescheinigung beantragen?

Einen Antrag auf eine Freistellungsbescheinigung nach §50a EStG müssen Sie direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen. Das BZSt-Online-Portal (BOP) ermöglicht Ihnen die elektronische Übermittlung von Daten an das Bundeszentralamt für Steuern. Seit dem 01. Januar 2023 ist nur noch die elektronische Übermittlung möglich (siehe hierzu https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Abzugsteuern/Abzugsteuerentlastung/Formulare/formulare_node.html). Hierfür ist eine Registrierung im BOP-Portal des BZSt nötig (https://www.elster.de/bportal/start).

Bitte beachten Sie, dass wir keine weiteren Beratungen durchführen dürfen, wie Sie sich im BOP-Portal (BZSt-Online-Portal) anmelden müssen. Fragen hierzu richten Sie bitte direkt an das Bundeszentralamt für Steuern oder an Ihren Steuerberater.