Wo kann ich eine Freistellungsbescheinigung beantragen?
Einen Antrag auf eine Freistellungsbescheinigung nach §50a EStG müssen Sie direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen. Das BZSt-Online-Portal (BOP) ermöglicht Ihnen die elektronische Übermittlung von Daten an das Bundeszentralamt für Steuern. Seit dem 01. Januar 2023 ist nur noch die elektronische Übermittlung möglich (siehe hierzu https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Abzugsteuern/Abzugsteuerentlastung/Formulare/formulare_node.html). Hierfür ist eine Registrierung im BOP-Portal des BZSt nötig (https://www.elster.de/bportal/start).
Bitte beachten Sie, dass wir keine weiteren Beratungen durchführen dürfen, wie Sie sich im BOP-Portal (BZSt-Online-Portal) anmelden müssen. Fragen hierzu richten Sie bitte direkt an das Bundeszentralamt für Steuern oder an Ihren Steuerberater.