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Bundesregierung verschaukelt Kreative: Pressemitteilung des GVL-Beirats zum VGG

Der GVL-Beirat fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem Regierungsentwurf zum Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) in der aktuellen Fassung nicht zuzustimmen. Vielmehr sollten die Abgeordneten zum ursprünglichen Ziel des Gesetzentwurfs zurückkehren, Kreative und ihre Produzenten zu stärken und die drastischen Fehlentwicklungen bei der Privatkopieabgabe durch die Gerätehersteller und -importeure endlich zu korrigieren.

  

Beiratsvorsitzender Hans Reinhard Biere sagt: „Der Gesetzentwurf darf in dieser Form nicht den Bundestag passieren. Die Pflicht zur Sicherheitsleistung für Hersteller und Importeure muss wieder zwingend und uneingeschränkt im Gesetz verankert werden, sonst ist es das Papier nicht wert, auf dem es steht. Kreativen und ihren Produzenten wird seit Jahren eine angemessene Geräte- und Speichermedienabgabe vorenthalten. Die Bundestagsabgeordneten dürfen jetzt nicht vor den Profitinteressen der Geräteindustrie einknicken.“

Die große Koalition hatte die dramatischen Missstände bei den gesetzlichen Vergütungsansprüchen für die Privatkopie richtig erkannt. Der geltende Koalitionsvertrag sieht daher vor, eine Hinterlegungspflicht aller Geräte- und Speichermedienhersteller für die Ansprüche der Kreativen einzuführen. Auf dieser Basis enthielt der Referentenentwurf zum VGG einen mit allen Beteiligten abgestimmten, tragfähigen Kompromiss. Im aktuellen Regierungsentwurf jedoch wird die Pflicht zur Sicherheitsleistung faktisch außer Kraft gesetzt, indem sie auf Unternehmen beschränkt wird, die insolvenzgefährdet sind.

Biere abschließend: „Im Moment läuft das eigentliche Gesetzesziel leer und die Kreativen werden verschaukelt. Denn in der Praxis können die Kreativen eine Insolvenzgefahr nicht erkennen. Kein Geräteher-steller wird seine bevorstehende Insolvenz ankündigen – und selbst wenn, wäre es für eine Sicherung der Ansprüche längst zu spät.“

Hintergrund:

Der GVL-Beirat besteht aus 24 Mitgliedern. Sie vertreten die Interessen von über 147.000 ausübenden Künstlern (Sänger, Schauspieler, Orchestermusiker, Studiomusiker, Rock- und Popmusiker, Synchronschauspieler, Dirigenten, Chor- und Ballettmitglieder, Wort- und Musikregisseure), Bild- und Ton-trägerhersteller, Musikproduzenten, Videoclipproduzenten und Veranstaltern.

Über die GVL:

Wer etwas Künstlerisches leistet oder hierfür die wirtschaftliche Grundlage schafft, muss Geld für die Nutzung seiner Leistungen erhalten. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) erfasst diese Nutzung. Die treuhänderisch eingenommenen Gelder u.a. von Radio- und Fernsehsendern sowie für die öffentliche Wiedergabe (z.B. in Restaurants oder Cafés) leitet die GVL als Vergütung an ihre Berechtigten weiter. Mehr als 147.000 ausübende Künstler, Bild- und Tonträgerhersteller, Musik- und Videoclipproduzenten sowie Veranstalter weltweit vertrauen der GVL – und machen sie damit zu einer der größten Verwertungsgesellschaften für Leistungsschutzrechte in Europa. Gesellschafter der GVL sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) sowie der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI).

Pressekontakt

Juliane Fiedler
Leiterin Kommunikation