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Europäisches Urheberrecht: GVL begrüßt Reform

Das EU-Parlament hat am 26. März 2019 für die EU-Urheberrechtsreform gestimmt und damit den Weg für ein modernes Urheberrecht gelegt, in dem sowohl Nutzer als auch Kreativschaffende von fairen Regeln profitieren. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) begrüßt diese Entscheidung.

„Die GVL begrüßt die Entscheidung der Europaabgeordneten zur nachhaltigen Stärkung der Rechte aller Kreativschaffenden in Europa. Mit der gestrigen Abstimmung für eine Reform des EU-Urheberrechts wurde eine zukunftsfähige Grundlage für Kreativleistungen im digitalen Kontext gelegt“, so Dr. Tilo Gerlach, Geschäftsführer der GVL. „Für uns hat eine faire Vergütung für alle kreativen Leistungen auf Basis einer verlässlichen rechtlichen Grundlage absolute Priorität. Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für eine gerechte Regelung.“

„Wir freuen uns, dass hier eine gemeinsame Position gefunden wurde, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Reform in den kommenden Monaten in Landesrecht umzusetzen. Die neue Richtlinie schafft für alle Beteiligten verbindliche und faire Rahmenbedingungen im World Wide Web. Gleichzeitig stärkt sie die Leistungsschutzrechte von Künstlern und Produzenten. Dabei geht es nicht darum, Inhalte zu filtern, sondern künstlerische Leistungen adäquat zu vergüten und damit der kreativen Kulturwirtschaft angemessen Geltung zu verschaffen“, erklärt Guido Evers, Geschäftsführer der GVL.

Die GVL erwartet nun, dass auch der Rat der Richtlinie zustimmt und diese dann zügig in nationales Recht umgesetzt werden kann. Dabei sollten die Belange der Kreativen und ihrer Partner ausreichend Berücksichtigung finden.

 

Über die GVL:

Wer etwas Künstlerisches leistet oder hierfür die wirtschaftliche Grundlage schafft, muss Geld für die Nutzung seiner Leistungen erhalten. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) erfasst diese Nutzung. Die treuhänderisch eingenommenen Gelder u.a. von Radio- und Fernsehsendern sowie für die öffentliche Wiedergabe (z.B. in Restaurants oder Cafés) leitet die GVL als Vergütung an ihre Berechtigten weiter. Über 160.000 ausübende Künstler*innen, Bild- und Tonträgerhersteller*innen, Musik- und Videoclipproduzent*innen sowie Veranstalter*innen weltweit vertrauen der GVL – und machen sie damit zu einer der größten Verwertungsgesellschaften für Leistungsschutzrechte weltweit. Gesellschafter der GVL sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV), der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI), der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) und der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V. (VUT).
 

Pressekontakt

Juliane Fiedler
Leiterin Kommunikation