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OLG München zieht positive Entscheidung zurück – Benachteiligung ausübender Künstler und Musikproduzenten wird fortgesetzt

Am 29. Oktober 2015 entschied das Oberlandesgericht (OLG) München, dass der für die ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller zu zahlende Tarif für die Tonträgerwiedergabe in Tanzschulen unverändert lediglich 20 Prozent des entsprechenden GEMA-Tarifs, der für die Musikautoren gezahlt wird, beträgt.

Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) hatte im August 2010 – bestätigt durch das OLG München vom September 2012 – jedenfalls eine Erhöhung auf 30 Prozent des GEMA-Tarifes für angemessen erachtet. Dagegen hatten beide Seiten Revision eingelegt; die GVL, weil ihr unverständlich war, weshalb der für die ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller zu zahlende Tarif weniger als ein Drittel des den Urhebern geschuldeten Tarifs betragen soll, die Tanzschulverbände, weil sie jedwede Erhöhung ablehnen.

„Die Urteile verwundern sehr. Weshalb die Leistung der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller, die in anderen Vergütungsbereichen mindestens so hoch vergütet wird wie die der Urheber, hier lediglich ein Fünftel betragen soll, ist uns nicht nachvollziehbar. Die Fortschreibung einer derart eklatanten Benachteiligung von Musikinterpreten und Produzenten im Vergleich zu Urhebern ist nicht zu rechtfertigen. Hier bringt hoffentlich die Urteilsbegründung Klarheit. Erst dann wird über die weiteren Schritte zu entscheiden sein“, so Guido Evers und Dr. Tilo Gerlach, die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL).

„Wir setzen unsere Hoffnung – und die unserer mehr als 144.000 Berechtigten – auf das neue Verwertungsgesellschaftsgesetz. Dort sind gemeinsame Verhandlungen vorgesehen, wenn Nutzungen die Rechte mehrerer Verwertungsgesellschaften betreffen. Das bietet die Voraussetzung für eine faire Aufteilung zwischen den einzelnen Berechtigtengruppen einerseits und die Festlegung einer angemessenen Gesamtbelastung der Nutzer andererseits.“

 

Über die GVL:

Wer etwas Künstlerisches leistet oder hierfür die wirtschaftliche Grundlage schafft, muss Geld für die Nutzung seiner Leistungen erhalten. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) erfasst diese Nutzung. Die treuhänderisch eingenommenen Gelder u.a. von Radio- und Fernsehsendern sowie für die öffentliche Wiedergabe (z.B. in Restaurants oder Cafés) leitet die GVL als Vergütung an ihre Berechtigten weiter. Über 160.000 ausübende Künstler*innen, Bild- und Tonträgerhersteller*innen, Musik- und Videoclipproduzent*innen sowie Veranstalter*innen weltweit vertrauen der GVL – und machen sie damit zu einer der größten Verwertungsgesellschaften für Leistungsschutzrechte weltweit. Gesellschafter der GVL sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV), der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI), der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) und der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V. (VUT).
 

Pressekontakt

Juliane Fiedler
Leiterin Kommunikation