Tonträgerhersteller*innen

Wir vertreten Tonträgerhersteller*innen

Als Tonträgerhersteller*in sind Sie bei uns genau an der richtigen Adresse: Wir nehmen Ihre Rechte als Hersteller*innen im In- und Ausland wahr. Weltweit betrauen uns über 13.000 Tonträgerhersteller*innen mit ihren Rechten.

Wir sind sowohl Partner für Major Labels als auch für Independent Labels – für Genres von Klassik über Pop bis Jazz und darüber hinaus.

Die GVL ist für Sie da – ganz einfach: Schließen Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit uns ab. Melden Sie Ihre Tracks in unserem Online-Portal label.gvl. Erhalten Sie Vergütungen im Rahmen der jährlichen Verteilung, wenn Ihre Produktionen von Radio- oder Fernsehsendern genutzt werden.
 

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Aktuelles

Wie arbeitet die GVL und wie kann ich mit ihr Geld verdienen?

Leistungsschutzrechte, Privatkopie, Repertoire-Meldungen: klingt kompliziert? Vielleicht kann Arianne Borbach - bekannt als Synchronstimme von Catherina Zeta-Jones und eine unserer über 160.000 Berechtigten - ein wenig Licht ins Dunkel der GVL bringen:
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Die GVL und Tonträgerhersteller*innen.

In fünf Schritten zur Vergütung

1

Produktion veröffentlichen

Sie veröffentlichen eine physische oder digitale Musik- oder Videoproduktion.

2

Wahrnehmungsvertrag abschließen

Sie schließen einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL ab.

Damit beantragen Sie gleichzeitig Ihren Labelcode mit einem Zugang zum Online-Portal label.gvl.de. Den Online-Wahrnehmungsvertrag finden Sie hier:

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3

Nutzungsmeldungen

Rundfunkanstalten melden der GVL die genutzten Aufnahmen.

Damit können wir wir diese nach Prüfung vergüten.

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4

Repertoire melden

Ergänzend zu den Meldungen der Rundfunkanstalten melden Sie uns trackgenau Ihre Musik- und Videoproduktionen über das Portal label.gvl.

Die aktuellen Meldefristen für das entsprechende Nutzungsjahr finden Sie auf unserer Website unter Aktuelles. Hier geht es zum Portal:

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5

Vergütung

Die GVL schüttet die eingenommenen Gelder,

die sie für die Nutzung Ihrer Produktionen im Rundfunk erhalten hat (nutzungsbasierte Vergütung) direkt an Sie als Wahrnehmungsberechtigte*n aus.

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Schutzfristverlängerung

Nicht zuordenbare Sendemeldungen

Gemäß Verwertungsgesellschaftengesetz ist die GVL zur Veröffentlichung aller Nutzungen von Tonträger- und Bildtonträgerproduktionen, deren Rechteinhaber nicht eindeutig identifiziert werden konnten, verpflichtet.

Image
Trompeter

Trackgenaue Vergütung

Die GVL schüttet Vergütungen an Tonträgerhersteller*innen auf Grundlage der vorliegenden Sendeminuten jeder einzelnen Aufnahme aus. Das bedeutet: Je häufiger Ihre Aufnahmen von Radio- und Fernsehsendern genutzt werden, desto höher ist Ihr Vergütungsanspruch. Hierzu werten wir für jedes Verteilungsjahr mehr als 34 Millionen Sendeminuten aus, um Ihnen die angemessene Vergütung für die Nutzung Ihres Repertoires zukommen zu lassen. Die unterschiedlichen Berechnungsfaktoren der Vergütungshöhe werden nicht von der GVL bestimmt. Auf der Berechtigtenversammlung wählen alle Berechtigten Delegierte, welche über die Verteilungspläne entscheiden.
Rapper

International für Hersteller*innen

In der Vermarktung ihrer Tonträger denken Labels längst nicht mehr nur an den deutschen Markt. Ebenso die GVL: Wir sind nicht nur Partner der Tonträgerhersteller*innen in Deutschland, sondern nehmen auch international ihre Leistungsschutzrechte wahr – ohne Zusatzgebühren.

News und Veranstaltungen

Uns ist es wichtig, dass unsere Berechtigten die Arbeit der GVL verstehen. Ob im praxisorientierten Workshop oder im digitalen Online-Seminar, auf Präsensveranstaltungen oder in aktuellen News und Debatten: Hier finden Sie unsere Veranstaltungsformate und alle aktuellen News für Hersteller*innen.

Aktuelle News

Veranstaltungen

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Verteilungen

Fragen und Antworten

Fragen zur Arbeit der GVL, zu Verteilungen, Claiming, label.gvl oder weiteren Themen? Hier finden Sie ausführliche FAQs zu Tonträgerhersteller*innen.

Publikationen

Die referenzierte Medienquelle fehlt und muss neu eingebettet werden.

Neben unserer GVL-Homepage bieten wir Ihnen weitere Publikationen an, die Sie hier online anschauen oder als PDF-Datei herunterladen können.

Ansprechpartner*in für Hersteller*innen

Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr.