Radio/TV-Extraformate

Verteilung der Radio- und TV-Extraformate (ehemals „Offene Budgets“)

Im Jahr 2021 schüttete die GVL erstmals Gelder für Produktionen aus, die in den Budgetpool der bis dahin noch nicht vergüteten und somit noch „offenen“ Budgets fielen. Im Interesse einer zeitnahen Auflösung von Rückstellungen zu Gunsten der Berechtigten hatten die Gremien der GVL in Abstimmung mit dem DPMA beschlossen, diese Vergütungen in einem vereinfachten Verfahren vollständig auszuschütten.

Es handelt sich dabei um vergleichsweise kleine Unterbudgets, die pro Nutzungsjahr weniger als 3 Prozent des Gesamtausschüttungsvolumens der GVL für Künstlerinnen und Künstler ausmachen und für die wir keine Nutzungsmeldungen der TV- und Rundfunksender bereitstellen können. Die Verteilbeträge ergeben sich vorwiegend aus Privatkopie-Abgaben und werden nur einmalig im Rahmen einer Schlussverteilung abgerechnet. Da die Budgets inzwischen nicht mehr offen sind, sondern regelmäßig verteilt werden, werden die dazugehörigen Produktionen nun als „Radio/TV-Extraformate“ bezeichnet. Dazu gehören:

  • Radio-Jingles (Sender-Eigenwerbung) 
  • Radio-Werbung 
  • Musik in Radio-Hörspielen 
  • Fernseh-Dokusoaps 
  • Fernseh-Einzelbeiträge (z.B. Auftritte in Unterhaltungsshows) 
  • Fernseh-Jingles (Sender-Eigenwerbung) 
  • Fernseh-Werbung 
  • Dokumentar-Kinofilme im Fernsehen (Kinoproduktionen, die auch im Fernsehen gesendet wurden) 
  • Fernseh-Dokumentarproduktionen (produziert fürs Fernsehen) 
  • Titel- und Hintergrundmusik (für alle hier genannten, außer für Dokumentar-Produktionen) 

 

Die Meldefrist für das Jahr 2020 beginnt zum Jahresanfang 2024 endet am 30.06.2024, die Verteilung erfolgt zusammen mit der Schlussverteilung Q4/2024. Über weitere Fristen werden wir Sie frühzeitig informieren. 

Um Ihnen die Abgabe Ihrer Meldungen unkompliziert zu ermöglichen, finden Sie innerhalb des Meldezeitraumes ein Formular unter dem Menü-Punkt „Radio/TV-Extraformate“ in Ihrem Portal unter meine.gvl. Dort können wir Ihre Mitwirkungen über ein einfaches Online-Formular erfassen. Die Alternative, die Produktionsdaten für die zehn verschiedenen Unterbudgets vollständig im Portal zur Verfügung zu stellen, würde die Verteilung der Gelder unnötig verzögern und wäre wesentlich kostenintensiver. 

Wir haben für Sie umfangreiche Fragen & Antworten (FAQ) rund um das Thema „Radio/TV-Extraformate“ und Ihre Meldungen erstellt und werden diese fortlaufend ergänzen. Machen Sie sich bitte mit dem Meldeverfahren vertraut, um fehlerhafte oder irrelevante Meldungen zu vermeiden. 

Meldehinweise

  1. Loggen Sie sich wie gewohnt mit ihrer Vertragsnummer und Ihrem Passwort auf meine.gvl ein. Unter dem Menüpunkt „Radio/TV Extraformate“ werden Sie automatisch zum Meldeformular weitergeleitet. Ihre persönlichen Daten werden im Formular übernommen.
  2. Legen Sie selbst die gewünschte Produktion an und wählen Sie den/die Sender und die Ausstrahlungshäufigkeit aus. Anschließend tragen Sie die Art Ihrer Mitwirkung(en) an der Produktion ein. 
  3. Sie können pro Produkt maximal zwei Mitwirkungsmeldungen mit jeweiliger Nutzung abgeben. Falls Sie zwei Meldungen abgeben, muss eine Meldung anleitend und die andere Meldung ausführend sein. Für die Unterbudgets „Fernseh-Einzelbeiträge“ und „Musik in Hörspielen“ wird nur eine Mitwirkungsmeldung vergütet. Das Gleiche gilt für Mitwirkungsmeldungen durch Klangkörpervertreter*innen, die ausschließlich eine Mitwirkungsmeldung in ausübender Rolle melden können.   
  4. Wenn Sie in einer fortgesetzten oder seriellen Produktion mehrfach mitgewirkt haben, melden Sie dies bitte grundsätzlich gebündelt, nicht einzelne Ausstrahlungen. Dies betrifft die Unterbudgets Einzelbeiträge, Dokusoaps, Fernseh-Dokumentationen sowie Titel- und Hintergrundmusik. Bitte beachten Sie dazu unbedingt auch die hier aufgeführten Hinweise. 
  5. Bitte beachten Sie, dass bei Schauspiel- und Synchronschauspiel-Mitwirkungen ein Rollenwechsel vorliegen muss, der im jeweiligen Produktions-Script entsprechend ausgewiesen ist. Ein Rollenwechsel ist gegeben, wenn Sie bei Ihrer künstlerischen Werkdarbietung in die Gestalt einer anderen Person oder eines anderen Wesens eintreten. Darstellungen als Werbe-Testimonial stellen keine künstlerische Tätigkeit im Sinne des Zweitverwertungsgesetzes dar. Grundsätzlich gilt: Sprecherleistungen sind nur dann leistungsschutzrechtlich relevant, wenn es sich dabei um eine künstlerische Interpretation eines urheberrechtlich schutzfähigen Werkes handelt. Die alleinige Wiedergabe eines urheberrechtlichen Werkes genügt nicht. Eine Interpretation ist eine gestaltende persönliche Wiedergabe mit künstlerischem Eigenwert, die die Stimmung oder das Empfinden anregen kann. Maßgebliches Indiz ist ein Rollen- oder Identitätswechsel der Sprecherin oder des Sprechers. Die reine sprachliche Übermittlung von Sachinformationen wie z.B. durch Nachrichtensprecher*innen lässt keine künstlerischen Leistungsschutzrechte entstehen. 
  6. Laden Sie bitte einen Nachweis zu Ihrer Mitwirkung hoch. Da wir im Interesse aller Berechtigten die abgegebenen Meldungen prüfen müssen, bitten wir Sie hier um Ihre Mithilfe. Fügen Sie möglichst aussagekräftige Nachweise bei und wenn möglich, auch einen Beleg, dass es im Verteiljahr auch zur Ausstrahlung kam. Ihr Name, der Name der Produktion und Ihre Tätigkeit sollten auf dem Dokument erkennbar sein. Bei Schauspiel-, Synchronschauspiel- und Sprecher-Mitwirkungen muss der im Script festgesetzte Rollenwechsel nachgewiesen werden (Drehbuchauszug).  
  7. Bitte erfassen Sie Ihre Angaben im Formular möglichst sorgfältig. Nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich. Nicht identifizierbare Angaben können von uns nicht weiterverarbeitet werden.
  8. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigungsmail mit den Angaben, die Sie im Formular gemacht haben. Bitte bewahren Sie diese Mail auf. Meldungen, die Sie über das Formular abgegeben haben, werden NICHT im Bereich „Gemeldet“ des meine.gvl-Portals zu sehen sein. 
  9. Ihre Meldungen werden von uns geprüft. Falls wir Rückfragen zu Ihren Meldungen haben, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail.