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TDM-Nutzungsvorbehalt Künstler

NUTZUNGSVORBEHALT KÜNSTLER

Die GVL erklärt hiermit für die von ihr vertretenen ausübenden Künstler und deren Repertoire den Nutzungsvorbehalt gemäß § 44 b Abs. 3 UrhG für Nutzungen im Rahmen des Text and Data Mining (TDM). Dieser Nutzungsvorbehalt gilt in Bezug auf jedwede Audio- und audiovisuellen Darbietungen der ausübenden Künstler*innen gem. § 73 UrhG.

Die Nutzung der Rechte an dem Repertoire der Berechtigten für TDM-Nutzungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Rechteinhaber zulässig. Der Vorbehalt gilt auch für Nutzungen außerhalb Deutschlands nach Maßgabe der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen.

Der oben genannte Vorbehalt für ausübende Künstler st auch in maschinenlesbarem Format (XML) verfügbar

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