NUTZUNGSVORBEHALT KÜNSTLER
Die GVL erklärt hiermit für die von ihr vertretenen ausübenden Künstler und deren Repertoire den Nutzungsvorbehalt gemäß § 44 b Abs. 3 UrhG für Nutzungen im Rahmen des Text and Data Mining (TDM). Dieser Nutzungsvorbehalt gilt in Bezug auf jedwede Audio- und audiovisuellen Darbietungen der ausübenden Künstler*innen gem. § 73 UrhG.
Die Nutzung der Rechte an dem Repertoire der Berechtigten für TDM-Nutzungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Rechteinhaber zulässig. Der Vorbehalt gilt auch für Nutzungen außerhalb Deutschlands nach Maßgabe der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen.
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