GVL nimmt noch bis zum 31.05.18 neue Verträge für die Schlussverteilung 2013 an
Einen Vertrag mit der GVL können berechtigte Künstler online abschließen. Liegen der GVL alle Unterlagen bis zum 31. Mai 2018 (es gilt der Poststempel) vollständig vor, kann der Vertragsabschluss noch rückwirkend ab 2013 erfolgen. Zudem ist damit keine Aufnahmegebühr verbunden.
Verträge, die nach dem 31. Mai 2018 (es gilt der Poststempel) bei der GVL eingehen, können nur noch für die Verteilungen ab 2014 geschlossen werden. Vergütungen im Rahmen der Schlussverteilung für 2013 können Künstler dann nicht mehr erhalten. Die GVL weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass auch zurückgestellte Vergütungen nach dem Verstreichen der Meldefrist verfallen.
Um Vergütungen für die Nutzung ihrer Aufnahmen zu bekommen, müssen Künstler anschließend ihre Produktionen in dem Online-Portal www.artsys.gvl.de auswählen und ihre Mitwirkung daran melden. Hier gilt: Künstler, die noch Ausschüttungen für das Jahr 2013 erhalten möchten, müssen ihre Meldungen bis 15. August 2018 im Portal abgeben. Die Zugangsdaten für das Online-Portal www.artsys.gvl.de erhalten Künstler mit ihrem Vertragsabschluss. Voraussetzung für die Teilnahme an der Schlussverteilung ist, dass die Produktionen, an denen Künstler mitgewirkt haben, im Jahr 2013 im Radio oder TV ausgestrahlt und letztere gemäß dem Verteilungsplan ausgewertet wurden.
Die GVL plant 2018 die Schlussverteilung für das Verteilungsjahr 2013 durchzuführen – Verteiltöpfe mit hohen Rückstellungen werden damit final aufgelöst und an die berechtigten Künstler ausgeschüttet.