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Künstler*innen: Jetzt noch einen Wahrnehmungsvertrag abschließen!

Bis zum 25. Oktober einen Wahrnehmungsvertrag abschließen und noch an der Schlussverteilung 2020 teilnehmen.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Schlussverteilung ist, dass die Produktionen, an denen Sie mitgewirkt haben, im Jahr 2021 im Radio oder TV ausgestrahlt wurden.

Einen Vertrag mit der GVL können berechtigte Künstler*innen online abschließen. Geht die Registrierung bis zum 25. Oktober 2024 vollständig bei uns ein, kann der Vertragsabschluss noch rückwirkend ab 2021 erfolgen. Kosten sind damit nicht verbunden.

Registrierungen, die nach dem 25. Oktober 2024 eingehen, können nicht mehr garantiert für die Schlussverteilung 2021 berücksichtigt werden. Auch zurückgestellte Vergütungen verfallen nach dem Auslaufen der Meldefrist.

Mit dem Vertragsabschluss erhalten Sie ihre Zugangsdaten für das Online-Portal meine.gvl.de. Um Vergütungen für die Nutzung ihrer Aufnahmen zu erhalten, müssen Sie ihre Produktionen im Online-Portal meine.gvl.de auswählen und um ihre Mitwirkung ergänzen.

Der Meldeschluss für Meldungen für das Verteilungsjahr 2021 ist der 31. Dezember 2024.