Künstler*innen: Jetzt noch einen Wahrnehmungsvertrag abschließen!
Voraussetzung für die Teilnahme an der Schlussverteilung ist, dass die Produktionen gemeldeter Mitwirkungen im Jahr 2023 im Radio oder TV ausgestrahlt wurden.
Einen Vertrag mit der GVL können berechtigte Künstler*innen online abschließen. Geht die Registrierung bis zum 23. Oktober 2026 vollständig bei uns ein, kann der Vertragsabschluss noch rückwirkend ab 2023 erfolgen. Kosten sind damit nicht verbunden.
Registrierungen, die nach dem 23. Oktober 2026 eingehen, können nicht mehr garantiert für die Schlussverteilung 2023 berücksichtigt werden. Auch zurückgestellte Vergütungen verfallen nach dem Auslaufen der Meldefrist.
Mit dem Vertragsabschluss erhalten Berechtigte ihre Zugangsdaten für das Online-Portal meine.gvl.de. Um Vergütungen für die Nutzung von Aufnahmen zu erhalten, müssen Produktionen im Online-Portal ausgewählt und um die eigene Mitwirkung ergänzt werden.
Der Meldeschluss für Meldungen für das Verteilungsjahr 2023 ist der 31. Dezember 2026.