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Künstler*innen: Verteilung der Gelder aus der Schutzfristverlängerung
Diese Verteilung betrifft Tonträgerproduktionen aus den Jahren 1963 bis 1973, deren Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre verlängert wurde.
Die GVL leitet dabei wie gesetzlich vorgesehen 20 % der Verkaufserlöse aus den Jahren 2014 bis 2024 an die mitwirkenden Musiker*innen weiter, die keine Lizenzzahlungen erhalten.