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Letzte Gelegenheit für Künstler*innen

Jetzt noch schnell bis zum 15. Januar 2023 einen Wahrnehmungsvertrag abschließen und damit an der Schlussverteilung 2019 teilnehmen!

Voraussetzung für die Teilnahme an der Schlussverteilung ist, dass die Produktionen, an denen Sie mitgewirkt haben, im Jahr 2019 im Radio oder TV ausgestrahlt wurden.

Einen Vertrag mit der GVL können berechtigte Künstler*innen online abschließen. Liegen die Unterlagen bis zum 15. Januar 2023 (digitaler Eingang per E-Mail oder Poststempel) vollständig vor, kann der Vertragsabschluss noch rückwirkend ab 2019 erfolgen. Kosten sind damit nicht verbunden.

Verträge, die nach dem 15. Januar 2023 eingehen, können nicht mehr für die Schlussverteilung 2019 berücksichtigt werden. Auch zurückgestellte Vergütungen verfallen nach dem Auslaufen der Meldefrist. Nach dem Stichtag eingegangene Verträge können nur noch für die Verteilungen ab 2020 geschlossen werden. 

Mit dem Vertragsabschluss erhalten Sie ihre Zugangsdaten für das Online-Portal meine.gvl.de. Um Vergütungen für die Nutzung ihrer Aufnahmen zu erhalten, müssen Sie ihre Produktionen im Online-Portal meine.gvl.de auswählen und um ihre Mitwirkung ergänzen.

Der Meldeschluss für Meldungen für das Verteilungsjahr 2019 wird zeitnah bekanntgegeben.

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