Bin ich umsatzsteuerpflichtig?
Da die GVL-Vergütungen mit 7 % umsatzsteuerpflichtig sind, bitten wir um Prüfung und Mitteilung, ob Sie:
- Kleinunternehmer sind. (Trifft auf Sie die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG zu? Dies ist der Fall, wenn Ihr nebenberuflicher Umsatz, welcher z.B. durch GVL-Vergütungen entsteht, im vergangenen Jahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird.) oder
- umsatzsteuerpflichtig sind. (Stellen Sie selbst Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus oder machen Sie Umsatzsteuermeldungen an das Finanzamt?)
Ist dies der Fall, teilen Sie uns bitte möglichst zeitnah Ihre korrekte Umsatzsteuernummer mit, da diese für die Auszahlung der künftigen Verteilungen maßgebend ist. Diese Angaben finden Sie z. B. auf Ihrem letzten Umsatzsteuerbescheid. Alternativ können Sie uns auch gern Ihre Umsatzsteuer-ID mitteilen. Diese wird in Deutschland wie folgt dargestellt: DE+9 Ziffern.
Bei Fragen oder Unsicherheiten zur Umsatzsteuerpflicht wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Bitte beachten Sie, dass wir bis zur abschließenden Klärung Ihrer Umsatzsteuerpflicht keine Auszahlungen von offenen Vergütungen an Sie vornehmen können.