Dürfen Erb*innen wählen?
Grundsätzlich ja.
Sind Berechtigte Teil einer Erbengemeinschaft, kann nur ein*e Vertreter*in an der Berechtigtenversammlung teilnehmen. Die GVL benötigt eine schriftliche Vertretungsvollmacht, die von allen Mitgliedern derErbengemeinschaft unterzeichnet ist und Sie als gewählte Vertretung zur Teilnahme berechtigt.
Das entsprechende Formular finden Berechtigte auf der Infoseite zur Berechtigtenversammlung.
Bitte lassen Sie uns die Vollmacht bis zum 16. Mai 2025 an bv2025@gvl.de zukommen.
Anschließend senden wir Ihnen Ihr Passwort für die Registrierung zu.