Wieso werden nur die Produktionen aus dem Verteiljahr der aktuellen Schlussverteilung vergütet?
Da das Budget pro Nutzungsjahr weniger als 3 Prozent des Ausschüttungsvolumens für Künstlerinnen und Künstler ausmacht, können hier keine Rückstellungen gebildet werden und keine Abschlagszahlungen wie bei regulären Verteilungen fließen. Und da außerdem keine einheitlichen Nutzungsmeldungen der TV- und Rundfunksender bereitgestellt werden können, soll das Meldeverfahren und die Vergütung einfach und übersichtlich sein, wodurch immer nur das Jahr nach Meldefrist bearbeitet werden kann. Die Ausschüttung erfolgt immer mit der regulären Schlussverteilung des jeweiligen Nutzungsjahr, nicht für die Jahre in der Erst- und Folgeverteilung. Sämtliche vorherigen Nutzungsjahre wurden bereits abschließend vergütet.
Siehe auch: Aktuelle Fristen & Verteilinformationen