Wir vertreten Künstler*innen
Sie sind ausübende*r Künstler*in und Ihre Aufnahmen werden im Radio oder Fernsehen gesendet? Dann sind Sie bei uns richtig! Für alle GVL-Berechtigten nehmen wir als treuhänderische Verwertungsgesellschaft jedes Jahr rund 200 Millionen Euro ein und schütten die Ihnen zustehenden Vergütungen aus.
Ihre Vergütungsquellen sind dabei vielseitig: Von Einnahmen aus Radio- oder TV-Sendungen, über Erlöse aus der öffentlichen Wiedergabe, z.B. in Bars oder Cafés, bis hin zu Privatkopieabgaben – wie etwa aus dem Verkauf von Smartphones und anderen Speichermedien.
Alles was Sie tun müssen, um Ihr Geld zu erhalten: Schließen Sie einen kostenlosen Online-Wahrnehmungsvertrag mit der GVL ab und melden Sie uns, bei welchen Produktionen Sie dabei waren.
Die Mitwirkungsmeldung lohnt sich für Sie – auch langfristig!
Die Meldung Ihrer Mitwirkungen kann sich auch dann für Sie lohnen, wenn Sie keine unmittelbaren Neuproduktionen hatten. Denn immer dann, wenn eine Ihrer künstlerischen Produktionen in Rundfunk und Fernsehen gesendet wird, kann dies eine Vergütung für Sie bedeuten.
Wie arbeitet die GVL und wie kann ich mit ihr Geld verdienen?
Über uns
Seit 1959 vertreten wir die Interessen von ausübenden Künstler*innen und Tonträgerhersteller*innen. Und das aus Überzeugung, denn wer etwas Künstlerisches leistet oder hierfür die wirtschaftliche Grundlage schafft, muss Geld für die Nutzung seiner Leistungen erhalten. Wir von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) erfassen diese Nutzung. Für mehr Informationen bitte hier entlang:
Was macht die GVL und warum ist sie für Künstler*innen interessant?
Für unsere Berechtigten nehmen wir die so genannten Zweitverwertungsrechte wahr und ziehen die daraus resultierenden gesetzlichen Vergütungsansprüche ein, um sie dann an die Künstler*innen, Hersteller*innen und Veranstalter*innen weiterzuleiten. Die Zweitverwertungsrechte werden also kollektiv durch die GVL im Namen ihrer Berechtigten wahrgenommen, wohingegen die Erstverwertung durch individualvertragliche Regelungen zwischen den Rechteinhabern und Rechtenutzern geprägt ist.
Ein typisches Beispiel für eine Zweitverwertung ist die Ausstrahlung von Songs, die bereits auf Tonträger veröffentlicht wurden, im Radio. Werden Filme ausschließlich im Kino gezeigt, findet keine Zweitverwertung statt. Auch bei einer Fernsehausstrahlung entsteht die Zweitverwertung erst durch z.B. private Mitschnitte, die Kabelweiterleitung oder eine öffentliche Wiedergabe. Der Onlinebereich hingegen, etwa die Nutzung in Streamingportalen und Mediatheken, ist meist durch individualrechtliche Regelungen abgegolten, sodass hier leider keine Erlöse erzielt werden.
Große Bandbreite an vergütungsrelevanten Mitwirkungsarten
Als GVL möchten wir der Vielfalt künstlerischer Schöpfung gerecht werden. Daher vergüten wir zahlreiche verschiedene Mitwirkungsrollen! Das macht die GVL interessant für:
Bühnenregisseur*innen | Schauspieler*innen | Tänzer*innen | Dirigent*innen |
Studiodirigent*innen | Videoclipurheber*innen | Instrumentalmusiker*innen | Synchronschauspieler*innen |
Videoclipregisseur*innen | Sänger*innen | Synchronregisseur*innen | Wortregisseur*innen |
Künstlerische Produzent*innen | Stuntschauspieler*innen / Stuntdoubles | Künstlerische Sprecher*innen / Erzähler*innen | Synchronsprecher*innen im Ensemble |
Wofür erhalte ich eine Vergütung?
- Musikproduktionen. Tonträger, Rundfunkmitschnitte, Videoclips & Bühnenproduktionen
- Film & Fernsehproduktionen.
z.B. Filme, Serien, Kabarett & Comedy. - Radio-Wortproduktionen.
u.a. Hörspiele, Lesungen & Kindersendungen
Die Vorteile auf einen Blick:
- ...ein durchschnittliches jährliches Ausschüttungsvolumen von über 200 Millionen Euro.
- ...die Möglichkeit für kulturelle und soziale Zuwendungen.
- ...ein großes Spektrum von vergüteten Medientypen und Mitwirkungsarten.
- ...eine großzügige Meldefrist von vier Jahren.
- ...die einfache Möglichkeit, Meldungen online abzugeben.
- Und das Beste: die Mitgliedschaft ist kostenlos!
Jetzt kostenlos Berechtigte*r der GVL werden!
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann schließen Sie gerne einen Online-Wahrnehmungsvertrag ab! Unsere Vertragsabteilung wird Ihre Angaben aufnehmen und Sie nach kurzer Bearbeitungszeit und erfolgreicher Prüfung als GVL-Berechtigte*n begrüßen.
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Freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr