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Verlängerung der Meldefrist für die Schlussverteilung 2013 auf 10.11.2018
Aktuell liegen uns noch nicht genügend Meldungen auf den in 2013 genutzten Produktionen vor. Wir sind als Verwertungsgesellschaft verpflichtet, sicherzustellen, dass möglichst alle Rechteinhaber vergütet werden und wollen dies durch die Fristverlängerung erleichtern. Zudem war www.artsys.gvl.de nicht durchgehend verfügbar.
Um Ihre zusätzlichen Mitwirkungsmeldungen sorgfältig verarbeiten zu können, verschieben wir die Schlussverteilung 2013 auf das 2./3. Quartal 2019.