Ablösung des Verteilungsbudgets Tonträger ohne relevante Sendenutzung / Im Ausnahmefall: Neue Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe
Die „Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe“ ermöglicht nun auch im Ausnahmefall die Kompensation von Leistungen, die bisher durch das auf Sendemeldungen basierende Verteilungssystem nicht berücksichtigt werden konnten. Um von diesem Verteilungsbudget profitieren zu können, müssen Berechtigte mit erheblichen Nutzungen im Bereich Öffentliche Wiedergabe ihre Ansprüche für die Verteilungsjahre ab 2010 über das „Meldeformular Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe“ / „Bescheinigung über die Öffentliche Wiedergabe“ bis 31.12.2020 geltend machen. Bitte beachten Sie: Eine Meldung ist nur dann möglich, wenn uns sowohl das Meldeformular als auch die Bescheinigung des Veranstalters vorliegen.
* Update / ergänzende Informationen in der News vom 18.09.2019:
Die GVL plant u.a. die folgende Verteilung bis Ende 2019 durchzuführen:
- Nachverteilung der Vergütungen für neuerschienene Tonträger ohne relevante Sendenutzung – auch „nicht relevant gesendete Tonträger (nrsTT)“ genannt – für 2010-2012:
Die GVL hat sich gemeinsam mit ihren Gremien dazu entschieden, das seit 2010 bestehende „Budget für neu erschienene Tonträger ohne relevante Sendenutzung“ aufgrund unverhältnismäßig hoher Verteilungskosten abzulösen. Der darin enthaltene und bisher noch nie ausgeschüttete Verteilbetrag – ca. 16,1 Mio. Euro für die Jahre 2010 bis 2012 – wird in das Budget der Tonträgerverteilung übergehen und für die bereits abgeschlossenen Verteilungsjahre nachverteilt. Ab dem Jahr 2013 geht das Budget regulär in das Tonträger-Budget über.
Etwaige Ansprüche aus der öffentlichen Wiedergabe werden zukünftig im Ausnahmefall und bei erheblichen Nutzungen über die „Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe“ abgedeckt.