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Aktualisierte Künstler-Verteilungsplanung der GVL

Hier finden unsere berechtigten Künstler eine Übersicht über die aktuelle Verteilungsplanung der GVL in den kommenden Monaten.

Wir planen folgende Verteilungen bis Ende 2019 durchzuführen:

  • Nachzahlung ZPÜ-Gelder 2010: Hierbei handelt es sich um die Ausschüttung der nachgezahlten ZPÜ-Gelder für die Privatkopievergütung (Mobiltelefone und PCs), die die GVL im vergangenen Jahr erhalten hat.
  • Nachverteilung der Vergütungen für neuerschienene Tonträger ohne relevante Sendenutzung – auch „nicht relevant gesendete Tonträger (nrsTT)“ genannt – für 2010-2012:
    Die GVL hat sich gemeinsam mit ihren Gremien dazu entschieden, das seit 2010 bestehende „Budget für neu erschienene Tonträger ohne relevante Sendenutzung“ aufgrund unverhältnismäßig hoher Verteilungskosten abzulösen. Der darin enthaltene und bisher noch nie ausgeschüttete Verteilbetrag – ca. 16,1 Mio. Euro für die Jahre 2010 bis 2012 – wird in das Budget der Tonträgerverteilung übergehen und für die bereits abgeschlossenen Verteilungsjahre nachverteilt. Ab dem Jahr 2013 geht das Budget regulär in das Tonträger-Budget über.
    Etwaige Ansprüche aus der öffentlichen Wiedergabe werden zukünftig im Ausnahmefall und bei erheblichen Nutzungen über die „Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe“ abgedeckt.
  • Folgeverteilungen der Verteiljahre 2015-2017 sowie Erstverteilung des Verteiljahres 2018:
    Ende 2019 soll eine Folgeverteilung für die Jahre 2015-2017 stattfinden. Bis dahin werden allerdings wegen der technischen Systemumstellungen noch nicht alle vorliegenden Mitwirkungsmeldungen verifiziert sein. Wir rechnen damit, dass die Hälfte der abgegebenen Mitwirkungsmeldungen Eingang finden. Die vollständige Bearbeitung würde zu weiteren Verzögerungen führen, die wir nicht vertreten können.

    Für das Jahr 2018 liegen nun die Sendedaten von Tonträgern sowie Spielfilmen und Serien vor (mit Ausnahme der Bühnenproduktionen, nähere Informationen dazu finden Sie unter „Aktuelles“ im artsys.gvl-Newsbereich). Sie haben generell drei Jahre Zeit, Ihre Meldungen abzugeben, ohne dass Ihnen Vergütungen verloren gehen. Um jedoch bereits von der Erstverteilung 2018 profitieren zu können, melden Sie bitte Ihre Mitwirkungen an Produkten mit 2018er Nutzungen bis zum 31.10.2019 im artsys.gvl-Portal. Diese Meldungen können wir voraussichtlich für die Erstverteilung Ende 2019 berücksichtigen.

Wir haben uns dazu entschieden, die Schlussverteilungen der Jahre 2013 und 2014 zusammenzulegen und Mitte des Jahres 2020 durchzuführen. Das hat folgenden Hintergrund: Die Verifikation dieser Verteiljahre findet erstmalig auf Basis unseres neuen teilautomatisierten Verarbeitungsprozesses statt. Durch die gemeinsame Verteilung der Nutzungsjahre 2013 und 2014 können wir die Verifikation der großen Menge an Mitwirkungsmeldungen effizienter gestalten und eine angemessene Qualität der Verifikation sicherstellen.

Von den genannten Regel- und Schlussverteilungen ausgenommen sind die noch nicht verteilten Unterbudgets (auch als  „Offene Budgets“ bezeichnet), dazu hatten wir Sie kürzlich gesondert persönlich informiert (vgl. https://www.gvl.de/rechteinhaber/kuenstler/verteilung/nicht-verteilte-unterbudgets).

Die genannten Termine geben den aktuellen Planungsstand wieder. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass je nach erreichten Fortschritten der verschiedenen Verteilungsereignisse Verschiebungen eintreten.

Unser Support-Team beantwortet Ihnen gern alle Fragen rund um die Verteilung. Sie erreichen die Kollegen per E-Mail unter artsys@gvl.de oder unter der Telefonnummer +49 30 48483-677.
 
Wir danken für Ihr Verständnis.